Evangelischer Beratungsdienst für Frauen
Angebot für wohnungslose und auch für straffällig gewordene Frauen

Mit unseren unterschiedlichen Wohn- und Beratungsangeboten unterstützen wir Hilfe suchende Frauen mit und ohne Kinder bedarfsgerecht und flexibel – immer mit dem Ziel, eine gesicherte Existenzgrundlage zu schaffen, auf deren Basis Frauen ihre eigenen Fähigkeiten und Ressourcen entdecken und weiterentwickeln können.
Wir unterstützen Familien bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, bei der Wohnungssuche und Existenzsicherung, bei der Verbesserung der Lebensbedingungen u. v. m.
Jahresbericht (Beratungsstelle und Straffälligenhilfe) zum Herunterladen (PDF)
Jahresbericht (Beratungsstelle "Wohnen und Existenzsicherung für Familien") zum Herunterladen (PDF)
Evangelischer Beratungsdienst für Frauen
Schellingstraße 65
80799 München
Unser Spendenkonto
HypoVereinsbank
IBAN: DE33 7002 0270 0002 7544 44
BIC: HYVEDEMMXXX
Verwendungszweck:
"Beratungsdienst für Frauen"
Das Beratungsangebot richtet sich an alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder in schwierigen Lebensverhältnissen.
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Die Beratungsstelle Wohnen und Existenzsicherung für Familien richtet sich an Familien im Wohnungsnotfall.
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Die Einrichtung bietet straffällig gewordenen Frauen und Angehörigen Unterstützung.
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Wir beraten Frauen bei uneinbringlichen Geldstrafen und gerichtlichen Arbeitsauflagen.
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Wir bieten Frauen ein gemeinschaftliches Wohnen in Wohnungsgemeinschaften als Übergang zum selbstständigen Wohnen.
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Wir bieten Einzelbetreutes Wohnen für Frauen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind und bereits in einer eigenen Wohnung leben.
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Wir bieten Betreuung und Nachsorge im eigenen Wohnraum für alleinstehende Frauen, die ehemals wohnungslos waren.
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Wir bieten Beratung, sozialpädagogische Betreuung und Nachsorge im eigenen Wohnraum für Frauen mit Kindern und Familien oder Paaren.
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Das Wohnheim bietet 22 Einzelzimmer in Verbindung mit intensiver sozialpädagogischer Beratung und Begleitung im Alltag sowie Tagesstrukturierung an.
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Wir bieten hier zehn Einzelzimmer in drei Wohngruppen in Verbindung mit intensiver sozialpädagogischer Beratung und Begleitung im Alltag sowie Tagesstrukturierung an.
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Wir bieten hier sieben Einzelzimmer an in Verbindung mit intensiver sozialpädagogischer Beratung und Begleitung im Alltag sowie Tagesstrukturierung an
Erfahren Sie mehrFür Kinder und Jugendliche, die nicht schul- oder ausbildungsfähig sind.
Erfahren Sie mehrKompetent – wertschätzend – vertraulich – lösungsorientiert
Erfahren Sie mehrDie ISO 9001 ist eine international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme.
Im Pflegesektor gewährleistet und verbessert Sie die Qualität der Pflege-Dienstleistungen.
Der Familienpakt Bayern wurde von der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft geschlossen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Ziel ist es:
FairWertung ist der Zusammenschluss gemeinnütziger Altkleidersammler in Deutschland. Die angeschlossenen Organisationen setzen sich für Transparenz und Fairness bei Kleidersammlungen ein. Sie stehen damit für einen verantwortlichen Umgang mit den gespendeten Textilien. Ihre Sammlungen sind am Zeichen „Fairwertung – bewusst handeln“ auf Kleidersäcken, Altkleidercontainern und Internetseiten zu erkennen.
Der Grüne Gockel ist das Zertifikat für ein Umweltmanagementsystem. Das System orientiert sich an den Vorgaben der EU-Verordnung für Umweltmanagement und -audit (EMAS III). Ziel ist, immer umweltfreundlicher zu werden und dabei möglichst wirkungsvoll die eigenen Prioritäten zu setzen.
Diese Europäische Qualitätsmanagementnorm beschreibt welchen Standards das innerbetriebliche Qualitätsmanagementsystem entspricht. Die diakonia ist im Rahmen dieser Norm für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zertifiziert.
Die erfolgreiche AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)-Zertifizierung erbringt denn Nachweis, dass diakonia nachweislich alle relevanten Voraussetzungen als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.